Ehrenordnung
Die Freie Wählergemeinschaft Sankt Oswald – Riedlhütte ermöglicht im Rahmen dieser Ehrenordnung die Durchführung von persönlichen Ehrungen Für verdiente Freie Wähler des Vereins. Die Ehrung ist an die satzungsgemäße Mitgliedschaft gebunden.
§ 1 Arten der Ehrung
Ehrung | Auf Beschluss | Übergabe |
---|---|---|
Ehrenvorsitzender | Vollversammlung | Vollversammlung |
Ehrenmitglied | Erweiterte Vorstandschaft mit 2/3 Mehrheit | Vollversammlung |
Ehrennadel in Silber mit Urkunde | Vorstandschaft mit einfacher Mehrheit | durch den Vorsitzenden |
Ehrennadel in Gold mit Urkunde | Vorstandschaft mit einfacher Mehrheit | durch den Vorsitzenden |
Urkunde für besondere Verdienste | Vorstandschaft mit einfacher Mehrheit | durch den Vorsitzenden |
§ 2 Vorschlagsrecht
Ehrungen können vorgeschlagen werden durch:
a) jedes Mitglied des Vereins
b) von der Vorstandschaft der Freien Wählergemeinschaft
c) von einer Freien Wählergemeinschaft des Landkreises Freyung – Grafenau
§ 3 Voraussetzung einer Ehrung
a) Mitgliedschaft in der FWG St. Oswald – Riedlhütte mindestens 1 Kalenderjahr
b) Die Ehrennadel in Silber kann Personen verliehen werden, die mindestens 25 Jahre Mitglied in der FWG St. Oswald – Riedlhütte sind.
c) Die Ehrennadel in Gold kann Personen verliehen werden, die mindestens 40 Jahre Mitglied in der FWG St. Oswald – Riedlhütte sind.
d) Ehrenmitglied kann werden, wer maßgeblich dazu beigetragen die Belange der FWG St. Oswald – Riedlhütte nach Außen zu vertreten und sich im Verein besonders engagiert hat.
e) Für besondere Verdienste kann geehrt werden, wer maßgeblich dazu beigetragen die Belange der FWG St. Oswald – Riedlhütte nach Außen zu vertreten und sich im Verein besonders engagiert hat. Eine Abstufung gegenüber einem Ehrenmitglied muss erkennbar sein.
f) Den Text der Urkunden legt die Vorstandschaft fest.
§ 4 Zuständigkeit der Durchführung
Die Ehrung führt grundsätzlich der 1. Vorstand, in dessen Abwesenheit der 2. Vorstand durch.
Hinweise zur Beantragung von Ehrungen
Der Ehrungsantrag eines Mitglieds sollte mit kurzer Begründung schriftlich an die Vorstandschaft der FWG gerichtet werden. Ein Ehrungsantrag durch ein Mitglied der Vorstandschaft kann mündlich mit Begründung in einer Vorstandschaftssitzung eingebracht werden.
Die Ehrenordnung tritt nach der Genehmigung durch die Vollversammlung Der FWG St. Oswald – Riedlhütte am 01.01.2005 in Kraft